Stefan Schmitz
2024-10-22 19:29:29 UTC
An unserer Haustür hat der Versorger einen Aushang gemacht, dass am
Freitag das Wasser zeitweise abgestellt wird.
Darin heißt es "Wir bedauern diese Maßnahme, zulässig nach Verordnung
soundso, und bemühen uns ..."
Wie findet ihr diesen Hinweis auf die Rechtsgrundlage? Mir scheint, ohne
ihn würde es freundlicher wirken. Es könnte mehr Widerspruch bei den
Betroffenen hervorrufen, wenn man ihnen direkt sagt, warum man das
machen darf, als wenn man es einfach nur ankündigt.
Andererseits gibt es auch Zeitgenossen, die nur dann nicht protestieren,
wenn ihnen gleich klargemacht wird, dass und warum alles rechtens ist.
Dagegen vorzubeugen, spart Zeit.
Ich habe auch die Tendenz, mögliche Einwände gleich mitzudenken und
schon vorab zu entkräften. Im Fall des Versorgers mag sogar eine Pflicht
zur Nennung der Rechtsgrundlage bestehen. Wie kann man diese Argumente
anbringen, ohne dass der Leser durch das mitschwingende "ich bin aber im
Recht" verärgert wird?
Freitag das Wasser zeitweise abgestellt wird.
Darin heißt es "Wir bedauern diese Maßnahme, zulässig nach Verordnung
soundso, und bemühen uns ..."
Wie findet ihr diesen Hinweis auf die Rechtsgrundlage? Mir scheint, ohne
ihn würde es freundlicher wirken. Es könnte mehr Widerspruch bei den
Betroffenen hervorrufen, wenn man ihnen direkt sagt, warum man das
machen darf, als wenn man es einfach nur ankündigt.
Andererseits gibt es auch Zeitgenossen, die nur dann nicht protestieren,
wenn ihnen gleich klargemacht wird, dass und warum alles rechtens ist.
Dagegen vorzubeugen, spart Zeit.
Ich habe auch die Tendenz, mögliche Einwände gleich mitzudenken und
schon vorab zu entkräften. Im Fall des Versorgers mag sogar eine Pflicht
zur Nennung der Rechtsgrundlage bestehen. Wie kann man diese Argumente
anbringen, ohne dass der Leser durch das mitschwingende "ich bin aber im
Recht" verärgert wird?