Post by wolfgang sPost by Ulf_KutznerPost by Peter Veithdeutsch / bayerisch.
Nö. Letztere wollte ein Bayer einklagen;
Es gab da mehrere Klagen, auf welche beziehst du dich?
Post by Ulf_Kutznerer ward beschieden,
daß das ohne Ausführungsgesetz leider nicht gehe, und im
Zweifel werde ihm auch keines eingerichtet.
Kein Gericht hat geurteilt, es gebe die bayerische Staatsangehörigkeit
nicht. Sie hat allerdings keine praktischen Konsequenzen, aber sie
steht als einzigem Bundesland in der bayerischen Verfassung und es
"gibt" sie damit sozusagen symbolisch.
Es gibt sie in dem Sinne, dass sie in der bayerischen Verfassung auftaucht.
Rechtlich gibt es sie NICHT.
Landesrechtlich nicht (da keine Ausführungsbestimmungen), bundesrechtlich
und damit mit Außen- und Passwirkung eh nicht (da keine Landeszuständigkeit
vorhanden). Auch internationales Recht zieht nicht, da Bayern derzeit von
keinem anderen Staat anerkannt wird.
Post by wolfgang sAlle in Bayern geborenen
Deutschen und alle mit einem Bayern Verheirateten sind damit bayerische
Staatsangehörige, auch wenn das in keinem Dokument festgehalten wird.
Nein. Das kann man so dahersagen, aber nicht mit Berufung auf das Recht
behaupten oder beurteilen. Wie gesagt: Es fehlen dazu die
Ausführungsbestimmungen bzw. ein Gesetz, das Artikel 6 der Verfassung ja
explizit fordert.
Das Gesetz müsste Fragen regeln wie: Wer erkennt wie an, was ist mit
Zugezogenen, wie und wer wird eingebürgert, wie ist das Verhältnis zur
deutschen Staatsbürgerschaft usw.