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Doppelt gemoppelt hält besser
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Detlef Meißner
2024-08-27 17:18:38 UTC
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"Aus diesem Grund werden auch Crewmitglieder befragt. Zu ihnen zählen
auch ein deutsches männliches Besatzungsmitglied und zwei weitere
Personen mit doppelter deutscher Staatsbürgerschaft."

https://www.morgenpost.de/panorama/article407109562/bayesian-experten-warnen-vor-oekologischer-bombe.html

Wie hat man sich eine doppelte deutsche Staatsbürgerschaft vorzustellen?

Detlef
--
Für objektiv wird man gehalten, wenn man den Leuten recht
gibt. (Crignis)
Peter J. Holzer
2024-08-27 18:09:38 UTC
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Post by Detlef Meißner
"Aus diesem Grund werden auch Crewmitglieder befragt. Zu ihnen zählen
auch ein deutsches männliches Besatzungsmitglied und zwei weitere
Personen mit doppelter deutscher Staatsbürgerschaft."
https://www.morgenpost.de/panorama/article407109562/bayesian-experten-warnen-vor-oekologischer-bombe.html
Wie hat man sich eine doppelte deutsche Staatsbürgerschaft vorzustellen?
BRD und DDR ;-).

hp
Peter Veith
2024-08-27 18:23:33 UTC
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Post by Peter J. Holzer
Post by Detlef Meißner
"Aus diesem Grund werden auch Crewmitglieder befragt. Zu ihnen zählen
auch ein deutsches männliches Besatzungsmitglied und zwei weitere
Personen mit doppelter deutscher Staatsbürgerschaft."
https://www.morgenpost.de/panorama/article407109562/bayesian-experten-warnen-vor-oekologischer-bombe.html
Wie hat man sich eine doppelte deutsche Staatsbürgerschaft vorzustellen?
BRD und DDR ;-)
deutsch / bayerisch.

Veith
--
Mutter Courage "lernt so wenig aus der Katastrophe wie das
Versuchskarnickel über Biologie lernt", Bertolt Brecht.
http://ddr-luftwaffe.blogspot.com
Ulf_Kutzner
2024-08-28 06:31:37 UTC
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Post by Peter Veith
Post by Peter J. Holzer
Post by Detlef Meißner
Wie hat man sich eine doppelte deutsche Staatsbürgerschaft vorzustellen?
BRD und DDR
deutsch / bayerisch.
Nö. Letztere wollte ein Bayer einklagen; er ward beschieden,
daß das ohne Ausführungsgesetz leider nicht gehe, und im
Zweifel werde ihm auch keines eingerichtet.

Gruß, ULF
wolfgang s
2024-08-28 06:52:40 UTC
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Post by Ulf_Kutzner
Post by Peter Veith
deutsch / bayerisch.
Nö. Letztere wollte ein Bayer einklagen;
Es gab da mehrere Klagen, auf welche beziehst du dich?
Post by Ulf_Kutzner
er ward beschieden,
daß das ohne Ausführungsgesetz leider nicht gehe, und im
Zweifel werde ihm auch keines eingerichtet.
Kein Gericht hat geurteilt, es gebe die bayerische Staatsangehörigkeit
nicht. Sie hat allerdings keine praktischen Konsequenzen, aber sie
steht als einzigem Bundesland in der bayerischen Verfassung und es
"gibt" sie damit sozusagen symbolisch. Alle in Bayern geborenen
Deutschen und alle mit einem Bayern Verheirateten sind damit bayerische
Staatsangehörige, auch wenn das in keinem Dokument festgehalten wird.
--
Currently listening:


http://www.wschwanke.de/ usenet_20031215 (AT) wschwanke (DOT) de
Ulf_Kutzner
2024-08-28 07:14:48 UTC
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Post by wolfgang s
Post by Ulf_Kutzner
Post by Peter Veith
deutsch / bayerisch.
Nö. Letztere wollte ein Bayer einklagen;
Es gab da mehrere Klagen,
In der Tat.
Post by wolfgang s
auf welche beziehst du dich?
Post by Ulf_Kutzner
er ward beschieden,
daß das ohne Ausführungsgesetz leider nicht gehe, und im
Zweifel werde ihm auch keines eingerichtet.
Kein Gericht hat geurteilt, es gebe die bayerische Staatsangehörigkeit
nicht. Sie hat allerdings keine praktischen Konsequenzen, aber sie
steht als einzigem Bundesland in der bayerischen Verfassung und es
"gibt" sie damit sozusagen symbolisch. Alle in Bayern geborenen
Deutschen und alle mit einem Bayern Verheirateten
Deutschen
Post by wolfgang s
sind damit
im Prinzip, nach sistiertem Recht,
Post by wolfgang s
bayerische
Staatsangehörige, auch wenn das in keinem Dokument festgehalten wird.
Man könne weder zuerkennen noch bescheinigen.

Zusammenfassend:
https://de.wikipedia.org/wiki/Bayerische_Staatsangeh%C3%B6rigkeit#Praktischer_Nutzen_der_bayerischen_Staatsangeh%C3%B6rigkeit_heute
Peter Veith
2024-08-28 10:18:02 UTC
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Post by Ulf_Kutzner
https://de.wikipedia.org/wiki/Bayerische_Staatsangeh%C3%B6rigkeit#Praktischer_Nutzen_der_bayerischen_Staatsangeh%C3%B6rigkeit_heute
Sofern "Söder" ein Gesetz über die bayerische Staatsangehörigkeit
beschließen lassen würde, welches _eingrenzende Regelungen_ darüber
enthalten würde, "welche Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG
zugleich bayerische Staatsangehörige im Sinne des Art. 6 Abs. 1 BayVerf
seien und welche nicht", könnte er ein ggf. vorhandenes
"Einwanderungsproblem" praktisch angehen ...

.... und sei es nur für den Wahlkampf.

Wäre einen Tip an die Staatskanzlei wert ;-)

Veith
--
"Stellen Sie sich Trump ohne Hindernisse vor, und wie er die enormen
Befugnisse der Präsidentschaft der Vereinigten Staaten nutzen würde."
Kamala Herris, 23.08.2024.
http://ddr-luftwaffe.blogspot.com
Markus Ermert
2024-08-29 10:26:59 UTC
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Post by Peter Veith
Post by Ulf_Kutzner
https://de.wikipedia.org/wiki/Bayerische_Staatsangeh%C3%B6rigkeit#Praktischer_Nutzen_der_bayerischen_Staatsangeh%C3%B6rigkeit_heute
Sofern "Söder" ein Gesetz über die bayerische Staatsangehörigkeit
beschließen lassen würde, welches _eingrenzende Regelungen_ darüber
enthalten würde, "welche Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG
zugleich bayerische Staatsangehörige im Sinne des Art. 6 Abs. 1 BayVerf
seien und welche nicht", könnte er ein ggf. vorhandenes
"Einwanderungsproblem" praktisch angehen ...
.... und sei es nur für den Wahlkampf.
Spätestens mit Artikel 8 würde er aber am Bundesrecht scheitern. Denn
gleiche Rechte für nichtbayerische deutsche Staatsbürger in Bayern sind
natürlich in den allermeisten Fällen nicht an einen Wohnsitz in Bayern
gebunden und auch durch Landesrecht nicht bindbar.
Post by Peter Veith
Wäre einen Tip an die Staatskanzlei wert ;-)
Interessant wäre wirklich mal, ob eine rein folkloristische Auslegung des
Artikels 6 rechtskonform (also ohne Berührung des Bundesrechts) möglich
wäre.
Man könnte ja ausschließlich rechtlich harmlose Rechtsfolgen der
Staatsbürgerschaft definieren, so etwa 10 Prozent Rabatt auf Bayernfahnen
im Museumsshop.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass so was in der Richtung in der CSU schon
mal durchgespielt worden ist. Mit vermutlich negativem Ergebnis.
Markus Ermert
2024-08-29 10:17:44 UTC
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Post by wolfgang s
Post by Ulf_Kutzner
Post by Peter Veith
deutsch / bayerisch.
Nö. Letztere wollte ein Bayer einklagen;
Es gab da mehrere Klagen, auf welche beziehst du dich?
Post by Ulf_Kutzner
er ward beschieden,
daß das ohne Ausführungsgesetz leider nicht gehe, und im
Zweifel werde ihm auch keines eingerichtet.
Kein Gericht hat geurteilt, es gebe die bayerische Staatsangehörigkeit
nicht. Sie hat allerdings keine praktischen Konsequenzen, aber sie
steht als einzigem Bundesland in der bayerischen Verfassung und es
"gibt" sie damit sozusagen symbolisch.
Es gibt sie in dem Sinne, dass sie in der bayerischen Verfassung auftaucht.
Rechtlich gibt es sie NICHT.

Landesrechtlich nicht (da keine Ausführungsbestimmungen), bundesrechtlich
und damit mit Außen- und Passwirkung eh nicht (da keine Landeszuständigkeit
vorhanden). Auch internationales Recht zieht nicht, da Bayern derzeit von
keinem anderen Staat anerkannt wird.
Post by wolfgang s
Alle in Bayern geborenen
Deutschen und alle mit einem Bayern Verheirateten sind damit bayerische
Staatsangehörige, auch wenn das in keinem Dokument festgehalten wird.
Nein. Das kann man so dahersagen, aber nicht mit Berufung auf das Recht
behaupten oder beurteilen. Wie gesagt: Es fehlen dazu die
Ausführungsbestimmungen bzw. ein Gesetz, das Artikel 6 der Verfassung ja
explizit fordert.

Das Gesetz müsste Fragen regeln wie: Wer erkennt wie an, was ist mit
Zugezogenen, wie und wer wird eingebürgert, wie ist das Verhältnis zur
deutschen Staatsbürgerschaft usw.
wolfgang s
2024-08-30 06:47:07 UTC
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Post by Markus Ermert
Es gibt sie in dem Sinne, dass sie in der bayerischen Verfassung
auftaucht. Rechtlich gibt es sie NICHT.
Ist die bayerische Verfassung kein unmittelbar geltendes Recht?
Post by Markus Ermert
da Bayern derzeit von keinem anderen Staat anerkannt wird.
Staatsangehörigkeit kann es auch für Entitäten geben die keine
souveränen Staaten sind. Im Kaiserreich war das für alle damaligen
deutschen Länder der Fall, heute nur noch für Bayern.
Post by Markus Ermert
Post by wolfgang s
Alle in Bayern geborenen
Deutschen und alle mit einem Bayern Verheirateten sind damit bayerische
Staatsangehörige, auch wenn das in keinem Dokument festgehalten wird.
Nein. Das kann man so dahersagen, aber nicht mit Berufung auf das Recht
behaupten oder beurteilen.
Das steht so in der Verfassung: Die Staatsangehörigkeit wird erworben
ua durch Geburt (wohl als Kind von Bayern), oder durch Heirat
(offensichtlich eines Bayern durch einen Nichtbayern).
Post by Markus Ermert
Interessant wäre wirklich mal, ob eine rein folkloristische Auslegung des
Artikels 6 rechtskonform (also ohne Berührung des Bundesrechts) möglich
wäre.
Als Beleidigung: "Du Bayer du". Derjenige kann nichtmal was dagegen
sagen, weil es amtlich ist.
--
Currently listening: http://youtu.be/zxbQrOntE5w

http://www.wschwanke.de/ usenet_20031215 (AT) wschwanke (DOT) de
Diedrich Ehlerding
2024-08-30 08:08:26 UTC
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Post by wolfgang s
Das steht so in der Verfassung: Die Staatsangehörigkeit wird erworben
ua durch Geburt (wohl als Kind von Bayern), oder durch Heirat
(offensichtlich eines Bayern durch einen Nichtbayern).
Und außerdem durch "Legitimation", was immer damit gemeint sein mag, und
durch Einbürgerung.

Nur: wer ist Bayer? Sind insbesondere Zugereiste, also Leute mit
Wohnsitz in Bayern, in diesem Sinn Bayern? Sind Kinder von in Bayern
Zugereisten in diesem Sinn Bayern; ist das mit "durch Geburt" abgedeckt
(es könnte ja "durch Geburt in Bayern" gemeint sein. Behalten Bayern
ihre Staatsangehörigkeit, wenn sie ins nichtbayrische Ausland umziehen;
was ist mit deren Kindern - sind das dann ebenfalls Bayern (falls "durch
Geburt von bayrischen Eltern" gemeint ist)? Und wenn eine solche
Exilbayerin dritter Generation dann, sagen wir mal: sich in einen
Chilenen verliebt, ihn dort heiratet und nach Chile zieht, erwirbt der
Chilene dadurch die bayrische Staatsangehörigkeit?
--
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Ulf_Kutzner
2024-08-30 08:16:56 UTC
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Post by Diedrich Ehlerding
Post by wolfgang s
Das steht so in der Verfassung: Die Staatsangehörigkeit wird erworben
ua durch Geburt (wohl als Kind von Bayern), oder durch Heirat
(offensichtlich eines Bayern durch einen Nichtbayern).
Und außerdem durch "Legitimation", was immer damit gemeint sein mag
Du findest es nicht heraus? Hab' ich Deine
Fähigkeiten doch richtig eingeschätzt, Didi.
Markus Ermert
2024-08-30 20:59:37 UTC
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Post by Diedrich Ehlerding
Post by wolfgang s
Das steht so in der Verfassung: Die Staatsangehörigkeit wird erworben
ua durch Geburt (wohl als Kind von Bayern), oder durch Heirat
(offensichtlich eines Bayern durch einen Nichtbayern).
Und außerdem durch "Legitimation", was immer damit gemeint sein mag, und
durch Einbürgerung.
Nur: wer ist Bayer? Sind insbesondere Zugereiste, also Leute mit
Wohnsitz in Bayern, in diesem Sinn Bayern? Sind Kinder von in Bayern
Zugereisten in diesem Sinn Bayern; ist das mit "durch Geburt" abgedeckt
(es könnte ja "durch Geburt in Bayern" gemeint sein. Behalten Bayern
ihre Staatsangehörigkeit, wenn sie ins nichtbayrische Ausland umziehen;
was ist mit deren Kindern - sind das dann ebenfalls Bayern (falls "durch
Geburt von bayrischen Eltern" gemeint ist)? Und wenn eine solche
Exilbayerin dritter Generation dann, sagen wir mal: sich in einen
Chilenen verliebt, ihn dort heiratet und nach Chile zieht, erwirbt der
Chilene dadurch die bayrische Staatsangehörigkeit?
All das würde das in der Verfassung erwähnte Gesetz regeln (müssen), wenn
es es denn gäbe. Gibt's aber nicht, ergo auch die Staatsbürgerschaft nicht.
Stefan Schmitz
2024-08-31 08:05:10 UTC
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Post by Markus Ermert
Post by Diedrich Ehlerding
Post by wolfgang s
Das steht so in der Verfassung: Die Staatsangehörigkeit wird erworben
ua durch Geburt (wohl als Kind von Bayern), oder durch Heirat
(offensichtlich eines Bayern durch einen Nichtbayern).
Und außerdem durch "Legitimation", was immer damit gemeint sein mag, und
durch Einbürgerung.
Nur: wer ist Bayer? Sind insbesondere Zugereiste, also Leute mit
Wohnsitz in Bayern, in diesem Sinn Bayern? Sind Kinder von in Bayern
Zugereisten in diesem Sinn Bayern; ist das mit "durch Geburt" abgedeckt
(es könnte ja "durch Geburt in Bayern" gemeint sein. Behalten Bayern
ihre Staatsangehörigkeit, wenn sie ins nichtbayrische Ausland umziehen;
was ist mit deren Kindern - sind das dann ebenfalls Bayern (falls "durch
Geburt von bayrischen Eltern" gemeint ist)? Und wenn eine solche
Exilbayerin dritter Generation dann, sagen wir mal: sich in einen
Chilenen verliebt, ihn dort heiratet und nach Chile zieht, erwirbt der
Chilene dadurch die bayrische Staatsangehörigkeit?
All das würde das in der Verfassung erwähnte Gesetz regeln (müssen), wenn
es es denn gäbe. Gibt's aber nicht, ergo auch die Staatsbürgerschaft nicht.
Doch. Meint jedenfalls der Bayrische Verfassungsgerichtshof, der aber
natürlich einem Markus Ermert nicht das Wasser reichen kann.

„Staatsbürger im Sinn der Art. 7 Abs. 2, Art. 12 Abs. 3 Satz 1 BayVerf
ist danach jeder, der die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Art. 16,
116 GG besitzt und in Bayern wohnhaft ist. Ausländer können nach dieser
Rechtsprechung nicht Staatsbürger sein (…).“
Peter J. Holzer
2024-08-31 11:07:17 UTC
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Post by Stefan Schmitz
„Staatsbürger im Sinn der Art. 7 Abs. 2, Art. 12 Abs. 3 Satz 1 BayVerf
ist danach jeder, der die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Art. 16,
116 GG besitzt und in Bayern wohnhaft ist.
Also auch Personen unter 18 (im direkten Widerspruch zu Art 7(1))?

hp
Diedrich Ehlerding
2024-09-01 17:34:35 UTC
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Post by Peter J. Holzer
Post by Stefan Schmitz
„Staatsbürger im Sinn der Art. 7 Abs. 2, Art. 12 Abs. 3 Satz 1
BayVerf ist danach jeder, der die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß
Art. 16, 116 GG besitzt und in Bayern wohnhaft ist.
Also auch Personen unter 18 (im direkten Widerspruch zu Art 7(1))
Und man verliert die also, wenn man nicht in Bayern wohnt?
--
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Stefan Schmitz
2024-09-01 21:37:50 UTC
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Post by Diedrich Ehlerding
Post by Peter J. Holzer
Post by Stefan Schmitz
„Staatsbürger im Sinn der Art. 7 Abs. 2, Art. 12 Abs. 3 Satz 1
BayVerf ist danach jeder, der die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß
Art. 16, 116 GG besitzt und in Bayern wohnhaft ist.
Also auch Personen unter 18 (im direkten Widerspruch zu Art 7(1))
Und man verliert die also, wenn man nicht in Bayern wohnt?
Das Recht, in Bayern zu wählen, verliert man.
Markus Ermert
2024-09-01 23:40:51 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Post by Diedrich Ehlerding
Post by Peter J. Holzer
Post by Stefan Schmitz
„Staatsbürger im Sinn der Art. 7 Abs. 2, Art. 12 Abs. 3 Satz 1
BayVerf ist danach jeder, der die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß
Art. 16, 116 GG besitzt und in Bayern wohnhaft ist.
Also auch Personen unter 18 (im direkten Widerspruch zu Art 7(1))
Und man verliert die also, wenn man nicht in Bayern wohnt?
Das Recht, in Bayern zu wählen, verliert man.
Dito das Wahlrecht im Bund, wenn man nicht mehr in D wohnt. Für die
D-Staatsangehörigkeit ist das allerdings nicht relevant.

Innerhalb von D erwerben Bayern durch Wegzug ja das Wahlrecht in einem
anderen Bundesland. Wobei dann Umzügler drei Monate wahlrechtslos bleiben,
auch kurios.
Diedrich Ehlerding
2024-09-02 06:36:52 UTC
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Post by Markus Ermert
Post by Stefan Schmitz
Post by Diedrich Ehlerding
Post by Peter J. Holzer
Post by Stefan Schmitz
„Staatsbürger im Sinn der Art. 7 Abs. 2, Art. 12 Abs. 3 Satz 1
BayVerf ist danach jeder, der die deutsche Staatsangehörigkeit
gemäß Art. 16, 116 GG besitzt und in Bayern wohnhaft ist.
Also auch Personen unter 18 (im direkten Widerspruch zu Art 7(1))
Und man verliert die also, wenn man nicht in Bayern wohnt?
Das Recht, in Bayern zu wählen, verliert man.
Dito das Wahlrecht im Bund, wenn man nicht mehr in D wohnt
Anderer Ansicht: der Bundestag.

<https://www.bundestag.de/parlament/bundestagswahl/auslandsdeutsche-213246>

Jedenfalls nicht zwingend und wenn, dann erst nach ziemlich langer Zeit.
Im Detail:

| Voraussetzung für die Wahlberechtigung ist, dass sie entweder nach
| Vollendung ihres 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage ihres 14.
| Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der
| Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht
| länger als 25 Jahre zurückliegt, oder dass sie aus anderen Gründen
| persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen
| Verhältnissen in der Bundesrepublik erworben haben und von ihnen
| betroffen sind.
--
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Stefan Schmitz
2024-09-02 15:53:55 UTC
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Post by Markus Ermert
Post by Stefan Schmitz
Post by Diedrich Ehlerding
Post by Peter J. Holzer
Post by Stefan Schmitz
„Staatsbürger im Sinn der Art. 7 Abs. 2, Art. 12 Abs. 3 Satz 1
BayVerf ist danach jeder, der die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß
Art. 16, 116 GG besitzt und in Bayern wohnhaft ist.
Also auch Personen unter 18 (im direkten Widerspruch zu Art 7(1))
Und man verliert die also, wenn man nicht in Bayern wohnt?
Das Recht, in Bayern zu wählen, verliert man.
Dito das Wahlrecht im Bund, wenn man nicht mehr in D wohnt. Für die
D-Staatsangehörigkeit ist das allerdings nicht relevant.
Dem Verfassungsgerichtshof ging es hier allerdings nicht um die
Staats/angehörigkeit/ als solche (Art. 6), sondern um die
Staats/bürgerschaft/ als Voraussetzung für das aktive Wahlrecht (Art. 7
und 12).

Markus Ermert
2024-08-31 14:39:32 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Post by Markus Ermert
Post by Diedrich Ehlerding
Post by wolfgang s
Das steht so in der Verfassung: Die Staatsangehörigkeit wird erworben
ua durch Geburt (wohl als Kind von Bayern), oder durch Heirat
(offensichtlich eines Bayern durch einen Nichtbayern).
Und außerdem durch "Legitimation", was immer damit gemeint sein mag, und
durch Einbürgerung.
Nur: wer ist Bayer? Sind insbesondere Zugereiste, also Leute mit
Wohnsitz in Bayern, in diesem Sinn Bayern? Sind Kinder von in Bayern
Zugereisten in diesem Sinn Bayern; ist das mit "durch Geburt" abgedeckt
(es könnte ja "durch Geburt in Bayern" gemeint sein. Behalten Bayern
ihre Staatsangehörigkeit, wenn sie ins nichtbayrische Ausland umziehen;
was ist mit deren Kindern - sind das dann ebenfalls Bayern (falls "durch
Geburt von bayrischen Eltern" gemeint ist)? Und wenn eine solche
Exilbayerin dritter Generation dann, sagen wir mal: sich in einen
Chilenen verliebt, ihn dort heiratet und nach Chile zieht, erwirbt der
Chilene dadurch die bayrische Staatsangehörigkeit?
All das würde das in der Verfassung erwähnte Gesetz regeln (müssen), wenn
es es denn gäbe. Gibt's aber nicht, ergo auch die Staatsbürgerschaft nicht.
Doch. Meint jedenfalls der Bayrische Verfassungsgerichtshof, der aber
natürlich einem Markus Ermert nicht das Wasser reichen kann.
Ich berufe mich ausschließlich auf genau dieses Gericht, das wiederholt
festgestellt hat, dass diese Staatsbürgerschaft nur ein Papiertiger ist.

https://web.archive.org/web/20140110150406/http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/11-VII-11-Entscheidung.htm
Stefan Schmitz
2024-08-31 18:11:48 UTC
Antworten
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Post by Markus Ermert
Post by Stefan Schmitz
Post by Markus Ermert
Post by Diedrich Ehlerding
Post by wolfgang s
Das steht so in der Verfassung: Die Staatsangehörigkeit wird erworben
ua durch Geburt (wohl als Kind von Bayern), oder durch Heirat
(offensichtlich eines Bayern durch einen Nichtbayern).
Und außerdem durch "Legitimation", was immer damit gemeint sein mag, und
durch Einbürgerung.
Nur: wer ist Bayer? Sind insbesondere Zugereiste, also Leute mit
Wohnsitz in Bayern, in diesem Sinn Bayern? Sind Kinder von in Bayern
Zugereisten in diesem Sinn Bayern; ist das mit "durch Geburt" abgedeckt
(es könnte ja "durch Geburt in Bayern" gemeint sein. Behalten Bayern
ihre Staatsangehörigkeit, wenn sie ins nichtbayrische Ausland umziehen;
was ist mit deren Kindern - sind das dann ebenfalls Bayern (falls "durch
Geburt von bayrischen Eltern" gemeint ist)? Und wenn eine solche
Exilbayerin dritter Generation dann, sagen wir mal: sich in einen
Chilenen verliebt, ihn dort heiratet und nach Chile zieht, erwirbt der
Chilene dadurch die bayrische Staatsangehörigkeit?
All das würde das in der Verfassung erwähnte Gesetz regeln (müssen), wenn
es es denn gäbe. Gibt's aber nicht, ergo auch die Staatsbürgerschaft nicht.
Doch. Meint jedenfalls der Bayrische Verfassungsgerichtshof, der aber
natürlich einem Markus Ermert nicht das Wasser reichen kann.
Ich berufe mich ausschließlich auf genau dieses Gericht, das wiederholt
festgestellt hat, dass diese Staatsbürgerschaft nur ein Papiertiger ist.
https://web.archive.org/web/20140110150406/http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/11-VII-11-Entscheidung.htm
In einer Sprachgruppe sollte man den Unterschied zwischen "Papiertiger"
und "gibt's nicht" eigentlich verstehen können.

Zumal mein Zitat, das du sicherheitshalber gelöscht hast, in genau
diesem Urteil steht.
Hartmut Kraus
2024-09-02 08:24:14 UTC
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„Staatsbürger im Sinn der Art. 7 Abs. 2, Art. 12 Abs. 3 Satz 1 BayVerf ist danach jeder, der die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Art. 16, 116 GG besitzt und in Bayern wohnhaft ist.
Alles klar. Dann habe ich also auch zwei deutsche Staatsbürgerschaften. Und hier mein Reisepass vom Königlich-Bayerischen Ministerium für internationale Annäherung:

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;)
--
"Um an die Quelle zu kommen, muss man gegen den Strom schwimmen." (Konfuzius)

https://hkraus.eu/hk/Profil.pdf
Markus Ermert
2024-08-30 20:59:37 UTC
Antworten
Permalink
Post by wolfgang s
Post by Markus Ermert
Es gibt sie in dem Sinne, dass sie in der bayerischen Verfassung
auftaucht. Rechtlich gibt es sie NICHT.
Ist die bayerische Verfassung kein unmittelbar geltendes Recht?
Laut hM wohl nicht.
Post by wolfgang s
Post by Markus Ermert
da Bayern derzeit von keinem anderen Staat anerkannt wird.
Staatsangehörigkeit kann es auch für Entitäten geben die keine
souveränen Staaten sind. Im Kaiserreich war das für alle damaligen
deutschen Länder der Fall,
Aber nur nach Innen. Nicht internationalen Recht.
Post by wolfgang s
Post by Markus Ermert
Post by wolfgang s
Alle in Bayern geborenen
Deutschen und alle mit einem Bayern Verheirateten sind damit bayerische
Staatsangehörige, auch wenn das in keinem Dokument festgehalten wird.
Nein. Das kann man so dahersagen, aber nicht mit Berufung auf das Recht
behaupten oder beurteilen.
Das steht so in der Verfassung: Die Staatsangehörigkeit wird erworben
ua durch Geburt (wohl als Kind von Bayern), oder durch Heirat
(offensichtlich eines Bayern durch einen Nichtbayern).
"Offensichtlich" reicht rechtlich nicht. Wie gesagt: Es fehlt das Gesetz,
das das Offensichtliche spezifiziert.
Post by wolfgang s
Post by Markus Ermert
Interessant wäre wirklich mal, ob eine rein folkloristische Auslegung des
Artikels 6 rechtskonform (also ohne Berührung des Bundesrechts) möglich
wäre.
Als Beleidigung: "Du Bayer du". Derjenige kann nichtmal was dagegen
sagen, weil es amtlich ist.
Wobei dann noch die Unterscheidung zwischen Franken und Bayern zu
berücksichtigen wäre.
Ulf_Kutzner
2024-08-31 07:06:32 UTC
Antworten
Permalink
Post by Markus Ermert
Post by wolfgang s
Post by Markus Ermert
Es gibt sie in dem Sinne, dass sie in der bayerischen Verfassung
auftaucht. Rechtlich gibt es sie NICHT.
Ist die bayerische Verfassung kein unmittelbar geltendes Recht?
Laut hM wohl nicht.
Es ist erschreckend, welche Meinung in Dir herrscht.
Hättest Du Deine Aussage zumindest eingeschränkt...
Markus Ermert
2024-08-31 14:39:32 UTC
Antworten
Permalink
Post by Ulf_Kutzner
Post by Markus Ermert
Post by wolfgang s
Post by Markus Ermert
Es gibt sie in dem Sinne, dass sie in der bayerischen Verfassung
auftaucht. Rechtlich gibt es sie NICHT.
Ist die bayerische Verfassung kein unmittelbar geltendes Recht?
Laut hM wohl nicht.
Es ist erschreckend, welche Meinung in Dir herrscht.
Hättest Du Deine Aussage zumindest eingeschränkt...
https://web.archive.org/web/20140110150406/http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/11-VII-11-Entscheidung.htm
Stefan Schmitz
2024-08-27 19:25:15 UTC
Antworten
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Post by Detlef Meißner
"Aus diesem Grund werden auch Crewmitglieder befragt. Zu ihnen zählen
auch ein deutsches männliches Besatzungsmitglied und zwei weitere
Personen mit doppelter deutscher Staatsbürgerschaft."
https://www.morgenpost.de/panorama/article407109562/bayesian-experten-warnen-vor-oekologischer-bombe.html
Wie hat man sich eine doppelte deutsche Staatsbürgerschaft vorzustellen?
Deutsch und eine zweite.
Ohne "doppelt" hätten sie nur die deutsche, ohne "deutsche" könnte es
die französische und die australische sein.

Wie würdest du es ausdrücken?
Thomas Schade
2024-08-27 19:42:58 UTC
Antworten
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Post by Stefan Schmitz
Post by Detlef Meißner
"Aus diesem Grund werden auch Crewmitglieder befragt. Zu ihnen zählen
auch ein deutsches männliches Besatzungsmitglied und zwei weitere
Personen mit doppelter deutscher Staatsbürgerschaft."
https://www.morgenpost.de/panorama/article407109562/bayesian-experten-warnen-vor-oekologischer-bombe.html
Wie hat man sich eine doppelte deutsche Staatsbürgerschaft vorzustellen?
Deutsch und eine zweite.
Ohne "doppelt" hätten sie nur die deutsche, ohne "deutsche" könnte es
die französische und die australische sein.
Wie würdest du es ausdrücken?
Doppelte Staatsbürgerschaft, davon eine deutsch; 'doppelte deutsche
Staatsbürgerschaft' ist Unfug.


Ciao
Toscha
--
Wer zu Lebzeit gut auf Erden, / Wird nach dem Tod ein Engel werden.
Den Blick gen Himmel fragst du dann, / Warum man sie nicht sehen kann.
[Rammstein: Engel]
Stefan Schmitz
2024-08-27 21:06:04 UTC
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Post by Thomas Schade
Post by Stefan Schmitz
Post by Detlef Meißner
"Aus diesem Grund werden auch Crewmitglieder befragt. Zu ihnen zählen
auch ein deutsches männliches Besatzungsmitglied und zwei weitere
Personen mit doppelter deutscher Staatsbürgerschaft."
https://www.morgenpost.de/panorama/article407109562/bayesian-experten-warnen-vor-oekologischer-bombe.html
Wie hat man sich eine doppelte deutsche Staatsbürgerschaft vorzustellen?
Deutsch und eine zweite.
Ohne "doppelt" hätten sie nur die deutsche, ohne "deutsche" könnte es
die französische und die australische sein.
Wie würdest du es ausdrücken?
Doppelte Staatsbürgerschaft, davon eine deutsch; 'doppelte deutsche
Staatsbürgerschaft' ist Unfug.
Dein Vorschlag klingt alles andere als elegant.

Unfug finde ich zu hart. Es ist eine kreative Lösung, die nicht dem
üblichen Sprachgebrauch entspricht. Wenn man wollte, könnte man es
regelmäßig so ausdrücken, dann würde sich niemand mehr beklagen.
Detlef Meißner
2024-08-27 21:12:37 UTC
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Post by Detlef Meißner
"Aus diesem Grund werden auch Crewmitglieder befragt. Zu ihnen zählen
auch ein deutsches männliches Besatzungsmitglied und zwei weitere
Personen mit doppelter deutscher Staatsbürgerschaft."
https://www.morgenpost.de/panorama/article407109562/bayesian-experten-warnen-vor-oekologischer-bombe.html
Wie hat man sich eine doppelte deutsche Staatsbürgerschaft vorzustellen?
Deutsch und eine zweite.
Ohne "doppelt" hätten sie nur die deutsche, ohne "deutsche" könnte es
die französische und die australische sein.
Wie würdest du es ausdrücken?
Doppelte Staatsbürgerschaft, davon eine deutsch; 'doppelte deutsche
Staatsbürgerschaft' ist Unfug.
Dein Vorschlag klingt alles andere als elegant.
Unfug finde ich zu hart. Es ist eine kreative Lösung, die nicht dem
üblichen Sprachgebrauch entspricht. Wenn man wollte, könnte man es
regelmäßig so ausdrücken, dann würde sich niemand mehr beklagen.
Richtig. Je häufiger man Falsches wiederholt, desto mehr Menschen
glauben, dass es richtig sei.

Detlef
--
Für objektiv wird man gehalten, wenn man den Leuten recht
gibt. (Crignis)
Ulf_Kutzner
2024-08-28 06:32:51 UTC
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"Aus diesem Grund werden auch Crewmitglieder befragt. Zu ihnen zählen
auch ein deutsches männliches Besatzungsmitglied und zwei weitere
Personen mit doppelter deutscher Staatsbürgerschaft."
https://www.morgenpost.de/panorama/article407109562/bayesian-experten-warnen-vor-oekologischer-bombe.html
Wie hat man sich eine doppelte deutsche Staatsbürgerschaft vorzustellen?
Deutsch und eine zweite.
Ohne "doppelt" hätten sie nur die deutsche, ohne "deutsche" könnte es
die französische und die australische sein.
Wie würdest du es ausdrücken?
Doppelte Staatsbürgerschaft, davon eine deutsch; 'doppelte deutsche
Staatsbürgerschaft' ist Unfug.
Dein Vorschlag klingt alles andere als elegant.
Unfug finde ich zu hart. Es ist eine kreative Lösung, die nicht dem
üblichen Sprachgebrauch entspricht. Wenn man wollte, könnte man es
regelmäßig so ausdrücken, dann würde sich niemand mehr beklagen.
Richtig. Je häufiger man Falsches wiederholt, desto mehr Menschen
glauben, dass es richtig sei.
Bis es qua deskriptiver Sprachwissenschaft für richtig definiert wird.
Detlef Meißner
2024-08-28 06:51:49 UTC
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Post by Ulf_Kutzner
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"Aus diesem Grund werden auch Crewmitglieder befragt. Zu ihnen zählen
auch ein deutsches männliches Besatzungsmitglied und zwei weitere
Personen mit doppelter deutscher Staatsbürgerschaft."
https://www.morgenpost.de/panorama/article407109562/bayesian-experten-warnen-vor-oekologischer-bombe.html
Wie hat man sich eine doppelte deutsche Staatsbürgerschaft vorzustellen?
Deutsch und eine zweite.
Ohne "doppelt" hätten sie nur die deutsche, ohne "deutsche" könnte es
die französische und die australische sein.
Wie würdest du es ausdrücken?
Doppelte Staatsbürgerschaft, davon eine deutsch; 'doppelte deutsche
Staatsbürgerschaft' ist Unfug.
Dein Vorschlag klingt alles andere als elegant.
Unfug finde ich zu hart. Es ist eine kreative Lösung, die nicht dem
üblichen Sprachgebrauch entspricht. Wenn man wollte, könnte man es
regelmäßig so ausdrücken, dann würde sich niemand mehr beklagen.
Richtig. Je häufiger man Falsches wiederholt, desto mehr Menschen
glauben, dass es richtig sei.
Bis es qua deskriptiver Sprachwissenschaft für richtig definiert wird.
Darauf hoffen ja die Genderisten/Woken, was sie auch offen zugeben.

Und die extremen Rechten bedienen sich ebenfalls dieser Methode.

Detlef
--
Für objektiv wird man gehalten, wenn man den Leuten recht
gibt. (Crignis)
Thomas Schade
2024-08-27 21:29:52 UTC
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Post by Stefan Schmitz
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Post by Detlef Meißner
"Aus diesem Grund werden auch Crewmitglieder befragt. Zu ihnen zählen
auch ein deutsches männliches Besatzungsmitglied und zwei weitere
Personen mit doppelter deutscher Staatsbürgerschaft."
https://www.morgenpost.de/panorama/article407109562/bayesian-experten-warnen-vor-oekologischer-bombe.html
Wie hat man sich eine doppelte deutsche Staatsbürgerschaft vorzustellen?
Deutsch und eine zweite.
Ohne "doppelt" hätten sie nur die deutsche, ohne "deutsche" könnte es
die französische und die australische sein.
Wie würdest du es ausdrücken?
Doppelte Staatsbürgerschaft, davon eine deutsch; 'doppelte deutsche
Staatsbürgerschaft' ist Unfug.
Dein Vorschlag klingt alles andere als elegant.
Dafür ist er aber deutlich klarer.
Post by Stefan Schmitz
Unfug finde ich zu hart. Es ist eine kreative Lösung, die nicht dem
üblichen Sprachgebrauch entspricht. Wenn man wollte, könnte man es
regelmäßig so ausdrücken, dann würde sich niemand mehr beklagen.
Mit der Logik hätte ich einen doppelten deutschen Führerschein. Nein,
das passt einfach überhaupt nicht.


Ciao
Toscha
--
Wer Gutes tut, dem wird vergeben. / So seid recht gut auf allen Wegen.
Dann bekommt ihr bald Besuch. / Wir kommen mit dem Liederbuch.
[Rammstein: Ein Lied]
Detlef Meißner
2024-08-27 19:51:16 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Post by Detlef Meißner
"Aus diesem Grund werden auch Crewmitglieder befragt. Zu ihnen zählen
auch ein deutsches männliches Besatzungsmitglied und zwei weitere
Personen mit doppelter deutscher Staatsbürgerschaft."
https://www.morgenpost.de/panorama/article407109562/bayesian-experten-warnen-vor-oekologischer-bombe.html
Wie hat man sich eine doppelte deutsche Staatsbürgerschaft vorzustellen?
Deutsch und eine zweite.
Schon klar.
Post by Stefan Schmitz
Ohne "doppelt" hätten sie nur die deutsche, ohne "deutsche" könnte es
die französische und die australische sein.
Wie würdest du es ausdrücken?
So jedenfalls nicht.

Detlef
--
Für objektiv wird man gehalten, wenn man den Leuten recht
gibt. (Crignis)
Manfred Hoß
2024-08-28 04:20:11 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Post by Detlef Meißner
"Aus diesem Grund werden auch Crewmitglieder befragt. Zu ihnen zählen
auch ein deutsches männliches Besatzungsmitglied und zwei weitere
Personen mit doppelter deutscher Staatsbürgerschaft."
https://www.morgenpost.de/panorama/article407109562/bayesian-experten-warnen-vor-oekologischer-bombe.html
Wie hat man sich eine doppelte deutsche Staatsbürgerschaft vorzustellen?
Deutsch und eine zweite.
Ohne "doppelt" hätten sie nur die deutsche, ohne "deutsche" könnte es
die französische und die australische sein.
Wie würdest du es ausdrücken?
Ich würde schreiben: "... Personen, die neben der deutschen eine weitere
Staatsbürgerschaft besitzen."

Gruß
Manfred.
Stefan+ (Stefan Froehlich)
2024-08-28 09:34:32 UTC
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Post by Stefan Schmitz
[Personen mit doppelter deutscher Staatsbürgerschaft]
Wie hat man sich eine doppelte deutsche Staatsbürgerschaft vorzustellen?
Deutsch und eine zweite.
Ohne "doppelt" hätten sie nur die deutsche, ohne "deutsche" könnte
es die französische und die australische sein.
Wie würdest du es ausdrücken?
Entweder "Personen mit Doppelstaatsbürgerschaft" oder "Personen mit
einer zweiten Staatsbürgerschaft". Das lese ich hier ausschließlich
oder wenigstens so oft, dass mir ad hoc keine anderen Varaiten
einfielen. Dass eine der beiden Staatsbürgerschaften (bzw. die
erste) die österreichische ist, wird implizit vorausgesetzt - alles
andere wäre ohne explizite Erwähnung aber auch sehr seltsam und nur
in sehr speziellen Kontexten relevant.

(Bzw. wird immer die Staatsbürgerschaft des gerade im Kontext
stehenden Landes vorausgesetzt: "Bekanntestes Beispiel für die
doppelte Staatsbürgerschaft im EU-Raum ist Schweden. Das Land ist
ein großer Verfechter der doppelten Staatsbürgerschaft".
Selbstverständlich geht es dort nicht um österreichisch-deutsch oder
türkisch-italienisch).

Servus,
Stefan
--
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Wolke Nummer sieben zum verlieben. Mit Stefan. Ein modernes Vergnügen!
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Ulrich D i e z
2024-08-29 13:42:54 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Wie würdest du es ausdrücken?
Was spricht gegen "Deutsche mit doppelter/weiterer Staatsbürgerschaft"?

Mit freundlichem Gruß

Ulrich
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