Der Habakuk.
2024-03-19 14:27:32 UTC
"Bayern verbietet Gendersprache in Schulen, Hochschulen und Behörden
Stand: 15:20 Uhr | Lesedauer: 2 Minuten
Das Kabinett in München hat eine Änderung der Allgemeinen
Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats beschlossen. Demnach
seien mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen
unzulässig, hieß es. Lehrkräfte müssten sich daran halten, sagte
Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU).
Es geht um Sternchen, Unterstriche oder Doppelpunkte: Wortbinnenzeichen
sind in Behörden in Bayern ab jetzt unzulässig. Das Kabinett in München
beschloss am Dienstag eine Änderung der entsprechenden Verordnung. Es
ist ein Erfolg für Ministerpräsident Markus Söder.
In Bayerns Schulen, Hochschulen und Behörden ist die Verwendung der
sogenannten Gendersprache ausdrücklich verboten. Das Kabinett beschloss
am Dienstag in seiner Sitzung in München die dafür notwendige Änderung
der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern
(AGO). Die AGO verpflichtete die staatlichen Behörden und damit auch die
Schulen zwar bereits jetzt, die amtliche Regelung der deutschen
Rechtschreibung im dienstlichen Schriftverkehr anzuwenden, diese
Regelung sei nun aber nochmals „klarstellend ergänzt“ worden, hieß es
weiter.
„Für uns ist die klare Botschaft, Sprache muss klar und verständlich
sein“, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU). Es gehe mit dem
Verbot aber auch darum, die „Diskursräume in einer liberalen
Gesellschaft offenzuhalten“. Eine ideologisch geprägte Sprache etwa beim
Gendern habe dagegen eine exkludierende Wirkung. In bestimmten
gesellschaftlichen Milieus gebe es zudem viele missionarische Nutzer bei
der Verwendung der Sprache, die nicht mit einer offenen Gesellschaft
vereinbar seien.
Demnach seien Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Gender-Gap,
Genderstern, Doppelpunkt oder Mediopunkt ausdrücklich unzulässig. „Das
gilt unabhängig von etwaigen künftigen Entscheidungen des Rates für
deutsche Rechtschreibung zu der Frage der Verwendung von Sonderzeichen“,
teilte die Staatskanzlei weiter mit. " (WeLT)
Stand: 15:20 Uhr | Lesedauer: 2 Minuten
Das Kabinett in München hat eine Änderung der Allgemeinen
Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats beschlossen. Demnach
seien mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen
unzulässig, hieß es. Lehrkräfte müssten sich daran halten, sagte
Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU).
Es geht um Sternchen, Unterstriche oder Doppelpunkte: Wortbinnenzeichen
sind in Behörden in Bayern ab jetzt unzulässig. Das Kabinett in München
beschloss am Dienstag eine Änderung der entsprechenden Verordnung. Es
ist ein Erfolg für Ministerpräsident Markus Söder.
In Bayerns Schulen, Hochschulen und Behörden ist die Verwendung der
sogenannten Gendersprache ausdrücklich verboten. Das Kabinett beschloss
am Dienstag in seiner Sitzung in München die dafür notwendige Änderung
der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern
(AGO). Die AGO verpflichtete die staatlichen Behörden und damit auch die
Schulen zwar bereits jetzt, die amtliche Regelung der deutschen
Rechtschreibung im dienstlichen Schriftverkehr anzuwenden, diese
Regelung sei nun aber nochmals „klarstellend ergänzt“ worden, hieß es
weiter.
„Für uns ist die klare Botschaft, Sprache muss klar und verständlich
sein“, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU). Es gehe mit dem
Verbot aber auch darum, die „Diskursräume in einer liberalen
Gesellschaft offenzuhalten“. Eine ideologisch geprägte Sprache etwa beim
Gendern habe dagegen eine exkludierende Wirkung. In bestimmten
gesellschaftlichen Milieus gebe es zudem viele missionarische Nutzer bei
der Verwendung der Sprache, die nicht mit einer offenen Gesellschaft
vereinbar seien.
Demnach seien Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Gender-Gap,
Genderstern, Doppelpunkt oder Mediopunkt ausdrücklich unzulässig. „Das
gilt unabhängig von etwaigen künftigen Entscheidungen des Rates für
deutsche Rechtschreibung zu der Frage der Verwendung von Sonderzeichen“,
teilte die Staatskanzlei weiter mit. " (WeLT)
--
*Ceterum censeo religionem Mohammedanicam esse coercendam!*
*Ceterum censeo religionem Mohammedanicam esse coercendam!*