Discussion:
DSGVO
(zu alt für eine Antwort)
Daniela Dürbeck
2024-08-14 02:09:24 UTC
Permalink
Hi,

ich hätte da mal eine Frage.
Zitat: "Werden personenbezogene Daten bei einer dritten Person oder bei
einer nicht-öffentlichen Stelle erhoben, sind diese auf Verlangen über
den Erhebungszweck zu unterrichten, soweit dadurch schutzwürdige
Interessen der betroffenen Person nicht beeinträchtigt werden. 2Werden
die Daten aufgrund einer Rechtsvorschrift erhoben, die zur Auskunft
verpflichtet, ist auf die Auskunftspflicht, sonst auf die Freiwilligkeit
der Angaben hinzuweisen."

Quelle: https://dsgvo-gesetz.de/bbgdsg/7-bbgdsg/

Ich komme mit den Bezügen da nicht klar. Wer ist zu unterrichten? Die
pesonenbezogenen Daten doch, oder?
Oder findet Ihr, dass es klar ist, dass mit "diese" die dritte Person
nebst der nicht-öffentlichen Quelle gemeint ist?

Viele Grüße von Dani
Ulrich D i e z
2024-08-14 02:33:33 UTC
Permalink
Post by Daniela Dürbeck
Hi,
ich hätte da mal eine Frage.
Zitat: "Werden personenbezogene Daten bei einer dritten Person oder bei
einer nicht-öffentlichen Stelle erhoben, sind diese auf Verlangen über
den Erhebungszweck zu unterrichten, soweit dadurch schutzwürdige
Interessen der betroffenen Person nicht beeinträchtigt werden. 2Werden
die Daten aufgrund einer Rechtsvorschrift erhoben, die zur Auskunft
verpflichtet, ist auf die Auskunftspflicht, sonst auf die Freiwilligkeit
der Angaben hinzuweisen."
Quelle: https://dsgvo-gesetz.de/bbgdsg/7-bbgdsg/
Ich komme mit den Bezügen da nicht klar. Wer ist zu unterrichten? Die
pesonenbezogenen Daten doch, oder?
Die personenbezogenen Daten wären vielleicht nicht diese sondern jene.
Post by Daniela Dürbeck
Oder findet Ihr, dass es klar ist, dass mit "diese" die dritte Person
nebst der nicht-öffentlichen Quelle gemeint ist?
Ich finde, dass das klar ist, denn noch sind wir nicht so weit, dass
Daten etwas verlangen können. Man hätte aber genauer dazuschreiben
können, auf wessen Verlangen besagte dritte Person bzw nicht-öffentliche
Stelle über den Erhebungszweck zu unterrichten ist. So muss man raten,
dass mit "auf Verlangen" nur deren eigenes Verlangen gemeint ist.

Mit freundlichem Gruß

Ulrich
Stefan Schmitz
2024-08-14 14:14:27 UTC
Permalink
Post by Ulrich D i e z
Post by Daniela Dürbeck
Hi,
ich hätte da mal eine Frage.
Zitat: "Werden personenbezogene Daten bei einer dritten Person oder bei
einer nicht-öffentlichen Stelle erhoben, sind diese auf Verlangen über
den Erhebungszweck zu unterrichten, soweit dadurch schutzwürdige
Interessen der betroffenen Person nicht beeinträchtigt werden. 2Werden
die Daten aufgrund einer Rechtsvorschrift erhoben, die zur Auskunft
verpflichtet, ist auf die Auskunftspflicht, sonst auf die Freiwilligkeit
der Angaben hinzuweisen."
Quelle: https://dsgvo-gesetz.de/bbgdsg/7-bbgdsg/
Ich komme mit den Bezügen da nicht klar. Wer ist zu unterrichten? Die
pesonenbezogenen Daten doch, oder?
Die personenbezogenen Daten wären vielleicht nicht diese sondern jene.
Warum meinst du, "jene" könnte sich eher auf das Subjekt des Hauptsatzes
beziehen als "diese"? Ich würde "jene" im Gegenteil als definitiven
Ausschluss der Möglichkeit eines Bezugs zu den Daten ansehen.

Wären die Daten gemeint, wäre das Standardbezugswort "sie".
Post by Ulrich D i e z
Post by Daniela Dürbeck
Oder findet Ihr, dass es klar ist, dass mit "diese" die dritte Person
nebst der nicht-öffentlichen Quelle gemeint ist?
Ich finde, dass das klar ist, denn noch sind wir nicht so weit, dass
Daten etwas verlangen können.
Allerdings.

Grund für Danielas Problem scheint mir der Plural "sind" zu sein. Da
weder die dritte Person noch die nicht-öffentliche Stelle im Plural
stehen, scheint sich das auf das die Daten zu beziehen.
Hätte da korrekt "ist" gestanden, wäre der Satz wohl für jeden klar gewesen.

Ich kann aber nachvollziehen, warum da trotzdem "sind" steht. Es geht um
zwei Entitäten, die unterrichtet werden. Wegen des "oder" ist es
allerdings nur eine der beiden. Mit "und" wäre das "sind" korrekt.
Daniela, hättest du dann noch ein Problem mit dem Bezug? Ich nicht.
Post by Ulrich D i e z
Man hätte aber genauer dazuschreiben
können, auf wessen Verlangen besagte dritte Person bzw nicht-öffentliche
Stelle über den Erhebungszweck zu unterrichten ist. So muss man raten,
dass mit "auf Verlangen" nur deren eigenes Verlangen gemeint ist.
Wer sonst sollte verlangen, dass die dritte Person informiert werde?
Sergio Gatti
2024-08-14 06:31:33 UTC
Permalink
Post by Daniela Dürbeck
Hi,
ich hätte da mal eine Frage.
Zitat: "Werden personenbezogene Daten bei einer dritten Person oder bei
einer nicht-öffentlichen Stelle erhoben, sind diese auf Verlangen über
den Erhebungszweck zu unterrichten, soweit dadurch schutzwürdige
Interessen der betroffenen Person nicht beeinträchtigt werden. 2Werden
die Daten aufgrund einer Rechtsvorschrift erhoben, die zur Auskunft
verpflichtet, ist auf die Auskunftspflicht, sonst auf die Freiwilligkeit
der Angaben hinzuweisen."
Quelle: https://dsgvo-gesetz.de/bbgdsg/7-bbgdsg/
Ich komme mit den Bezügen da nicht klar. Wer ist zu unterrichten? Die
pesonenbezogenen Daten doch, oder?
Natürlich, :-) wenn du es schaffst, Daten Unterricht zu erteilen (zu
informieren).
Post by Daniela Dürbeck
Oder findet Ihr, dass es klar ist, dass mit "diese" die dritte Person
nebst der nicht-öffentlichen Quelle gemeint ist?
Wer sonst? Übrigens: Im Text steht "oder bei einer nicht-öffentlichen
Stelle". Stelle, nicht Quelle.
Peter J. Holzer
2024-08-14 06:31:37 UTC
Permalink
Post by Daniela Dürbeck
ich hätte da mal eine Frage.
Zitat: "Werden personenbezogene Daten bei einer dritten Person oder bei
einer nicht-öffentlichen Stelle erhoben, sind diese auf Verlangen über
den Erhebungszweck zu unterrichten, soweit dadurch schutzwürdige
Interessen der betroffenen Person nicht beeinträchtigt werden.
[...]
Post by Daniela Dürbeck
Quelle: https://dsgvo-gesetz.de/bbgdsg/7-bbgdsg/
Ich komme mit den Bezügen da nicht klar. Wer ist zu unterrichten? Die
pesonenbezogenen Daten doch, oder?
Wie sollte man Daten über etwas unterrichten können?

Also bleibt nur die dritte Person oder nicht-öffentliche Stelle über.
Post by Daniela Dürbeck
Oder findet Ihr, dass es klar ist, dass mit "diese" die dritte Person
nebst der nicht-öffentlichen Quelle gemeint ist?
Ja, weil jede andere Interpretation unsinnig wäre.

hp
Lesen Sie weiter auf narkive:
Loading...