Daniela Dürbeck
2024-08-14 02:09:24 UTC
Hi,
ich hätte da mal eine Frage.
Zitat: "Werden personenbezogene Daten bei einer dritten Person oder bei
einer nicht-öffentlichen Stelle erhoben, sind diese auf Verlangen über
den Erhebungszweck zu unterrichten, soweit dadurch schutzwürdige
Interessen der betroffenen Person nicht beeinträchtigt werden. 2Werden
die Daten aufgrund einer Rechtsvorschrift erhoben, die zur Auskunft
verpflichtet, ist auf die Auskunftspflicht, sonst auf die Freiwilligkeit
der Angaben hinzuweisen."
Quelle: https://dsgvo-gesetz.de/bbgdsg/7-bbgdsg/
Ich komme mit den Bezügen da nicht klar. Wer ist zu unterrichten? Die
pesonenbezogenen Daten doch, oder?
Oder findet Ihr, dass es klar ist, dass mit "diese" die dritte Person
nebst der nicht-öffentlichen Quelle gemeint ist?
Viele Grüße von Dani
ich hätte da mal eine Frage.
Zitat: "Werden personenbezogene Daten bei einer dritten Person oder bei
einer nicht-öffentlichen Stelle erhoben, sind diese auf Verlangen über
den Erhebungszweck zu unterrichten, soweit dadurch schutzwürdige
Interessen der betroffenen Person nicht beeinträchtigt werden. 2Werden
die Daten aufgrund einer Rechtsvorschrift erhoben, die zur Auskunft
verpflichtet, ist auf die Auskunftspflicht, sonst auf die Freiwilligkeit
der Angaben hinzuweisen."
Quelle: https://dsgvo-gesetz.de/bbgdsg/7-bbgdsg/
Ich komme mit den Bezügen da nicht klar. Wer ist zu unterrichten? Die
pesonenbezogenen Daten doch, oder?
Oder findet Ihr, dass es klar ist, dass mit "diese" die dritte Person
nebst der nicht-öffentlichen Quelle gemeint ist?
Viele Grüße von Dani