Post by Diedrich EhlerdingIch halte das Gerücht vom unsicheren Oberrohr für einen Auswuchs der
Gendermafia.
Das nicht. Den von mir anderssubthreads geschilderten Mechanismus kenne
ich seit den 70er Jahren, er ist somit eher nicht genderdependent. Er
ist nur in der Unfallstatistik völlig unbedeutend.
Post by Diedrich EhlerdingAlles was Männer tun oder benutzen ist eben schlecht, nein
*böse* - dazu gehört auch der Diamantrahmen.
Das sowieso. Du erinnerst Dich an die Initiative der hiesigen Grünen,
bei den Fahrradpiktogrammen aus Gendergründen jedes zweite Mal das
Oberrohr wegzulassen?
Post by Diedrich EhlerdingWarten wir mal ab, irgendwann kommt auch noch die Studie aus der
Genderabteiung, dass Herrenhemden auch gefälligst andersherum geknöpft
zu sein hätten (das entspreche viel eher der üblichen Rechtshändigkeit)
Das ja nun gerade nicht. Historisch ist die Knöpfung ja bereits auf
Rechtshändigkeit ausgelegt -- bei Männern so, daß der Träger selbst das
Hemd rechtshändig knöpft, bei Frauen so, daß die vor der Trägerin
stehende Hofdame ihrer Herrin die Bluse rechtshändig knöpft.
Post by Diedrich EhlerdingIst aber alles kein sprachliches Thema mehr - Fup2me.
Gender kein sprachliches Thema? Unbedingt!
http://www.badische-zeitung.de/kommentare-1/geschlechtsneutrale-stvo-vorsicht-zu-fuss-gehende--70453592.html
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/neue-geschlechtsneutrale-stvo-dummdeutsch-im-strassenverkehr-a-891487.html
Unter der Ägide des CSU(!)-Verkehrsministers Ramsauer wurde die StVO
genderisiert, besser gesagt: teilweise genderisiert. Fußgänger und
Radfahrer gibts nun amtlich nicht mehr, nur noch "zu Fuß Gehende" und
"Rad Fahrende". Halt, nein -- nicht ganz: den Fußgängerverkehr gibt es
nach wie vor, auch die Fußgängerfurt. Was ist das nur? Haben zu Fuß
Gehende irgendwas mit Fußgängerverkehr zu tun?
Ein sprachliches und sachliches Musterexemplar ist §37.6 der StVO, wo
steht:
| 6. Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu
| beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die
| besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.
| An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere
| Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum
| 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende
| beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt.
"Radverkehr" will ich ja noch verstehen in einer Zeit, in der es keine
Radfahrer und Fußgänger mehr gibt. Aber was zum Teufel ist eine
"Radfahrerfurt" oder eine "Fußgängerfurt"? Ist damit möglicherweise eine
"Rad-Fahrenden-Furt" oder eine "Zu-Fuß-Gehenden-Furt" gemeint?
(Bitte auch den føllik bescheuerten Sachgehalt des "Paragrafen" zu
beachten, vor allem vor dem Hintergrund, daß Rad Fahrende bekanntlich
ohnehin keinerlei Verkehrsregel beachte. Äh -- wie soll das eigentlich
klappen mit der Beachtung, wenn die Regel so absurd komplex konstruiert
ist, daß man ihren Sinn so ohne weiteres nicht durchdringt.
Das wäre durchaus auch eine sprachliche Frage, aber dabei käme man ja
von Hölzken auf Stöcksken.