Ralf Joerres
2017-07-22 15:55:41 UTC
Zu Friedrich Kluges Standardwerk "Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache", das in aktuellen Auflagen für 35 Euro zu haben ist und in der 1999er-Ausgabe schon für 10 Euro hätte ich ein paar Fragen, auf welche hier der eine oder andere vielleicht Antworten weiß.
1. Wie unterscheiden sich die neueren Ausgaben von den älteren. Es heißt, sie seien bearbeitet. Bedeutet das etwa, dass in neuere Ausgaben auch neuere Wörter aufgenommen wurden, die zu Lebzeiten Kluges noch nicht existierten bzw. im deutschen Sprachraum noch nicht in Umlauf waren?
2. Es scheint davon keine digitalisierte Ausgabe zu geben, obwohl sich das bei diesem Umfang anbieten würde. Warum ist das nur so?
3. Außer für Hochschulangehörige der FU Berlin habe ich auch bis jetzt keine Möglichkeit für einen internetbasierten Zugriff entdeckt, vielleicht weiß ich auch nur nicht, wie und wo ich da am besten ansetzen kann. Dies leitet über zur nächsten Frage:
4. Wie ist die urheberrechtliche Situation? Gehen mit Fortführung einer Bearbeitung auch die Rechte an den noch von Kluge selbst autorisierten Fassungen (bis 1926) an den Bearbeiter über oder sind diese wirklich 70 Jahre nach seinem Tod gemeinfrei, auch wenn das Projekt weitergeführt wird?
Ich wäre für den einen oder anderen Hinweis zur Sache sehr dankbar.
Grüße: Ralf Joerres
1. Wie unterscheiden sich die neueren Ausgaben von den älteren. Es heißt, sie seien bearbeitet. Bedeutet das etwa, dass in neuere Ausgaben auch neuere Wörter aufgenommen wurden, die zu Lebzeiten Kluges noch nicht existierten bzw. im deutschen Sprachraum noch nicht in Umlauf waren?
2. Es scheint davon keine digitalisierte Ausgabe zu geben, obwohl sich das bei diesem Umfang anbieten würde. Warum ist das nur so?
3. Außer für Hochschulangehörige der FU Berlin habe ich auch bis jetzt keine Möglichkeit für einen internetbasierten Zugriff entdeckt, vielleicht weiß ich auch nur nicht, wie und wo ich da am besten ansetzen kann. Dies leitet über zur nächsten Frage:
4. Wie ist die urheberrechtliche Situation? Gehen mit Fortführung einer Bearbeitung auch die Rechte an den noch von Kluge selbst autorisierten Fassungen (bis 1926) an den Bearbeiter über oder sind diese wirklich 70 Jahre nach seinem Tod gemeinfrei, auch wenn das Projekt weitergeführt wird?
Ich wäre für den einen oder anderen Hinweis zur Sache sehr dankbar.
Grüße: Ralf Joerres